Förderung Natur- und Artenschutz

Kommunale Körperschaften deren Zweckverbände aber auch Vereine und Organisationen können für Projekte des Natur- und Artenschutzes eine finanzielle Förderung von bis zu 500 Euro beantragen. Darunter fallen unter anderem die Schaffung und Sicherung von Lebensräumen etwa mit dem Anlegen von Blühflächen oder der Vermehrung alter und seltener Obstbaumsorten. Quelle Landratsamt Wüzburg

Für Projekte bis zu 500 Euro Zuschuss: Landkreis Würzburg fördert Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes.

Der Kreistag hat im Herbst 2021 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes beschlossen. Unter anderem kommunale Körperschaften deren Zweckverbände aber auch Vereine und Organisationen können für Projekte nun eine finanzielle Förderung von bis zu 500 Euro beantragen. 

Mit der Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege möchte der Landkreis Würzburg insbesondere die Bayerische Biodiversitätsstrategie aktiv unterstützen und fördern. Dabei sollen folgende Handlungsschwerpunkte mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinden vorgelebt und unterstützt werden:

  • Sicherung der Arten- und Sortenvielfalt
  • Erhaltung der Vielfalt der Lebensräume
  • Vermittlung und Vertiefung von Umweltwissen

Hierzu gewährt der Landkreis auf freiwilliger Basis und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen.

Durch die Zuwendungen sollen

  • der Naturhaushalt und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert und verbessert,
  • die Lebensräume und Lebensbedingungen heimischer Tier- und Pflanzenarten erhalten, strukturiert und neu geschaffen sowie
  • die Aufnahme, Betreuung und Versorgung von Fundtieren der besonders oder streng geschützten Arten gesichert werden.

Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere

  • der Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Standorten heimischer, insbesondere im Bestand gefährdeter Tier- und Pflanzenarten,
  • Neuschaffung von ökologisch wertvollen Strukturen für Insekten und andere Artengruppen, sowohl in der freien Landschaft als auch im Siedlungsbereich,
  • biodiversitätsfördernde Maßnahmen,
  • Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von besonders oder streng geschützten Tierarten, insbesondere die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren

Beispiele dafür wären unter anderem der Erhalt oder die Vermehrung alter und seltener Obstsorten, das Anlegen von Blühflächen, -streifen, Dachbegrünung oder insektenfreundlicher Fassadenbewuchs oder die Umweltbildung in Kitas, Schulen oder Ausbildungsstätten. Finanziell unterstützt würde dabei etwa die Anschaffung von Baumaterial für Insektenhotels, der Kauf von Saatgut oder Setzlingen. 

Zuwendungsempfänger können sein:

  • kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
  • Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke und
  • Betreiber von Auffangstationen für besonders-  oder streng geschützte Tierarten.

Zuwendungen zu einzelnen Vorhaben werden grundsätzlich als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz im Wege der Anteilsfinanzierung beträgt 90 Prozent, höchstens jedoch 500 Euro pro Projekt. 

Detaillierte Informationen können den Förderrichtlinien auf der Internetseite des Landkreises Würzburg www.landkreis-wuerzburg.de/naturschutz entnommen werden. Weitergehende Fragen oder die Beantragung der Förderung können an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Würzburg per E-Mail an naturschutz@lra-wue.bayern.de oder telefonisch an Herrn T. Pabst 0931-8003-5460 gerichtet werden.