Corona-Ampel im Landkreis Haßberge auf gelb

Im Landkreis Haßberge übersteigt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner den Signalwert von 35.

Im Landkreis Haßberge übersteigt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner den Signalwert von 35. Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit lag er am Sonntag, 18. Oktober, bei 39,11. Damit gelten für den Landkreis Haßberge ab Montag, 19. Oktober, 00:00 Uhr, die Regeln, die in der geänderten Bayerischen Infektionsschutzverordnung für diesen Fall vorgesehen sind.

1. Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, das heißt im Einzelnen:

  • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks) und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen)
  • auch am Platz in den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 5) und in Hochschulen
  • auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

2. Gastronomie & Alkohol

In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Von 23 Uhr bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

3. Private Feiern und Treffen

Private Feiern (unabhängig, an welchem Ort sie stattfinden) und Kontakte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen beschränkt.

Außerdem stellt das Gesundheitsamt Haßberge die Kindertageseinrichtungen im Landkreis auf Stufe „gelb“, das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

„Die strengeren Maßnahmen stellen natürlich eine Belastung für unsere Bürgerinnen und Bürgerinnen dar. Sie sind aber wichtig, damit sich das Infektionsgeschehen nicht unkontrolliert ausbreitet“, erklärt Landrat Wilhelm Schneider. „Alle sind jetzt aufgerufen, sich an die Regeln zu halten und damit ihre eigene Gesundheit und die der anderen – vor allem der Risikopatienten – zu schützen.“

Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung des Landkreises Haßberge würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) veröffentlicht. Ab dem Tag, nachdem der Landkreis Haßberge erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ bekannt gegeben.

Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7 eingesehen werden.

Aktuelle Fallzahlen:

Das Gesundheitsamt Haßberge meldet seit Freitag 17 weitere Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle auf 280. (Stand: 18. Oktober, 12.45 Uhr). 232 Bürgerinnen und Bürger sind mittlerweile wieder gesund. Demnach bleiben aktuell 42 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Sechs Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich nach aktuellem Stand über 350 Personen.