Bundeswehrübungen im Landkreis Haßberge

Vom 8. bis 9. Dezember hält die Bundeswehr eine Übung ab, Symbolbild. SimoneVomFeld / pixaby

In der Zeit vom 8. bis 9. Dezember hält die Bundeswehr eine Übung ab, die sich im Landkreis Haßberge abspielt und sehr wahrscheinlich auch die Gemarkungsgrenzen der Gemeinden Aidhausen, Bundorf, Burgpreppach, Riedbach und der Städte Hofheim und Königsberg berührt. Die Soldaten werden zu Fuß und in Rad-Fahrzeugen üben.

Auch vom 13. bis 16. Dezember ist die Bundeswehr zu einer Übung im Landkreis Haßberge. Sehr wahrscheinlich werden die Gemarkungsgrenzen der Gemeinden Knetzgau, Sand, Ebelsbach, Oberaurach und Rauhenebrach sowie der Stadt Eltmann berührt werden. Die Soldaten werden auch hier zu Fuß und in Rad-Fahrzeugen üben.

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Schäden, die durch die Bundeswehrübung entstanden sind, können grundsätzlich formlos beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim (Anschrift: Bw-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim, Balthasar-Neumann-Kaserne, 97209 Veitshöchheim, Telefon 0931/9707-2600) gemeldet werden. Dort kann auch ein entsprechendes Formular angefordert werden.

Diese Punkte sind dabei zu beachten:

Private Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind unabhängig von der Höhe der Schadensforderung umgehend bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden.

Die Gemeinden leiten nach Prüfung des Sachverhaltes die Meldung, bzw. den hieraus erstellten Antrag innerhalb zweier Wochen an das Bw-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim weiter.

Übungsschäden dürfen vor der Begutachtung durch die Geländebetreuungsstelle bei dem BW-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim grundsätzlich nicht beseitigt werden. Ist aus wichtigen Gründen die sofortige Schadensbehebung unbedingt erforderlich, kann mit vorheriger Zustimmung des Sachbearbeiters bei dem Bw-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim der Umfang des Schadens – nicht jedoch die Berechnung der Instandsetzungskosten – durch einen sachkundigen Vertreter der Gemeinde oder des amtlichen landwirtschaftlichen Schätzers der Gemeinde, aufgenommen werden. Diese Feststellungen sind dem Bw-Dienstleistungszentrum zur Verfügung zu stellen. Ohne Rücksprache und ausdrücklichen Auftrag des Bw-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim können anfallende Schätzerkosten nicht erstattet werden.