Bundesmittel für den Breitbandausbau im Landkreis

Die aus Ebelsbach stammende Parlamentarische Staatssekretärin Dorothee Bär bei der Fördermittelbescheidübergabe an ihren Kreistags-Kollegen, stellv. Landrat Michael Ziegler.

Berlin/Landkreis Haßberge. Die aus Ebelsbach stammende Kreisrätin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsminister, Dorothee Bär, hat heute in Berlin weitere 124 Förderbescheide für Mittel aus dem milliardenschweren Bundesprogramm für superschnelles Breitband überreicht. Unter den Empfängern waren auch der Landkreis Haßberge, für den stellvertretender Landrat Michael Ziegler eigens nach Berlin gereist war, zusammen mit seinem Bürgermeisterkollegen Thomas Sechser aus Oberaurach, der ebenfalls eine Förderung beantragt hatte.

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Kommunen und Landkreise mit unterversorgten Gebieten erhalten bis zu 50.000 Euro für Beratungsleistungen, um Ausbauprojekte für schnelles Internet zu planen und Antragsunterlagen für eine Bundesförderung dieser Projekte zu erstellen. In einem zweiten Schritt vergibt das BMVI bis zu 15 Millionen Euro je Projekt, um die Umsetzung von Ausbauprojekten zu fördern.

Seit Beginn des Bundesprogramms am 18. November 2015 konnten bereits 1.300 Förderanträge für Beratungsleistungen von Kommunen und Landkreisen aus ganz Deutschland positiv beschieden werden. Mit dem Bundesprogramm erhalten unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit pro Sekunde. Die Anträge können unter www.breitbandausschreibungen.de eingereicht werden.

Mit dem Bundesprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz beträgt 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar ist, kann der Förderanteil auf bis zu 90 Prozent gesteigert werden. Insgesamt stehen für die Breitbandförderung aus Bundesmitteln 4 Milliarden Euro bereit.

Der Landkreis selbst will die Fördermittel vor allem für einen sog. „Masterplan“ einsetzen. In diesem sollen die örtlichen Versorgungsgrade, die Techniken, vorhandene und geplante Leerrohr- und Leitungsinfrastrukturen erfasst werden, um damit z.B. seine eigenen Standorte zu vernetzen oder auch Lückenschlüsse und Ausfallsicherheiten zwischen den Kommunen zu ermöglichen.