700.000 Euro für den Landkreis Haßberge

Landrat Wilhelm Schneider (2. von links) nahm von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (links) den Zuweisungsbescheid für die Bedarfszuweisung und Stabilisierungshilfe für den Landkreis Haßberge in Höhe von 700.000 Euro entgegen. Auch die beiden Bürgermeister Thomas Stadelmann und Hubert Endres (rechts) erhielten jeweils einen Bescheid (Zeil 800.000 Euro, Bundorf 350.000 Euro). Mit auf dem Bild Kreiskämmerer Marcus Fröhlich (2. von rechts). Foto: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.

Der Freistaat Bayern hilft strukturschwachen Kommunen. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker übergibt in Nürnberg Zuweisungsbescheid an Landrat Wilhelm Schneider

Der Freistaat unterstützt seine strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Aus Unterfranken erhalten 32 Kommunen über 22,9 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Davon profitieren auch der Landkreis Haßberge, die Stadt Zeil und die Gemeinde Bundorf.

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„Ein starkes Signal für finanzschwache Kommunen zur Konsolidierung ihrer Haushalte. Die Mittel sind als ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2020 ein Rekordvolumen von rund 10,3 Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem bayerischen Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Dadurch unterstützt der Freistaat seine Kommunen so tatkräftig wie noch nie“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Übergabe der Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Vertreter der Kommunen in Nürnberg fest.

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Auch Landrat Wilhelm Schneider erhielt von Füracker den Bewilligungsbescheid über 700.000 Euro Bedarfszuweisung. Für die Stadt Zeil konnten Bürgermeister Thomas Stadelmann den Bescheid über 800.000 Euro Stabilisierungshilfen und Bürgermeister Hubert Endres den Bescheid über 350.000 Euro für die Gemeinde Bundorf entgegen nehmen. Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Stabilisierungshilfen können bewilligt werden, wenn eine Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Härte vorliegen. Außerdem müssen die Kommunen einen nachhaltigen Konsolidierungswillen unter Beweis stellen. Ziel ist, strukturschwache und konsolidierungswillige Kommunen beim Abbau ihrer überdurchschnittlichen Verschuldung besonders zu unterstützen. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche investive Ausgaben bestreiten.

Der Kreistag des Landkreises Haßberge hat bereits im Jahr 2014 ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen, welches jährlich fortgeschrieben und bei der Haushaltsplanung und -vollzug Leitlinie für eine sparsame und wirtschaftliche Aufgabenerledigung ist. Seit diesem Jahr erfahren Städte und Gemeinden, die bereits dreimal Stabilisierungshilfen erhalten haben und den eingeschlagenen Weg der Konsolidierung weitergehen wollen, zusätzliche Unterstützung: Mit den sogenannten „Investitionshilfen“ sollen Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung erleichtert werden, da damit insbesondere Kreditaufnahmen reduziert werden können und ein erneuter Schuldenaufbau vermieden wird.