Wer in Folge von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder hohem Alter ein Handicap hat, kann auf viele praktische Hilfen zurückgreifen. Unterstützen können dabei sogenannte Hilfsmittel. Sie dienen dazu, eine körperliche Beeinträchtigung auszugleichen, ihr vorzubeugen oder eine Krankenbehandlung zu sichern. Und sie tragen dazu bei, dass alte und kranke Menschen möglichst eigenständig ihren Alltag meistern können.
„Verordnen Ärzte bestimmte Hilfsmittel wie Geh- oder Greifhilfen, Rollstühle, Strumpfanzieher oder Bade- und Toilettenhilfen, dann kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten übernehmen“, so Direktor Frank Dünisch von der AOK in Schweinfurt. Für Pflegehilfsmittel kommt die gesetzliche Pflegeversicherung auf. Unterschieden wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln wie einem Pflegebett oder einem Hausnotrufsystem und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen oder Bettschutzeinlagen. Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel zahlen Pflegebedürftige ab 18 Jahren einen Eigenanteil von zehn Prozent zu, maximal 25 Euro je Pflegehilfsmittel. „Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, erstattet die Pflegekasse bis zu 40 Euro pro Monat“, so Direktor Dünisch. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes sind sämtliche Produkte aufgelistet, für die die gesetzlichen Krankenkassen oder Pflegekassen die Kosten übernehmen können.
Welche Hilfsmittel Pflegebedürftige benötigen, überprüfen die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bereits bei der Begutachtung. Im Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit halten sie ihre Empfehlungen schriftlich fest. Die Empfehlungen gelten seit Anfang 2017 als Antrag auf die Leistungen, sofern der Pflegebedürftige zustimmt. „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen Hilfsmittel also nicht mehr extra bei der Pflegekasse beantragen“, erläutert Frank Dünisch.
Internet-Tipp:
www.aok.de > Pflege > Leistungen und Pflegemöglichkeiten
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ist zu finden unter: http://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de