Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe, mit dem das in Deutschland geltende Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid als verfassungswidrig eingestuft wird.

„Ich freue mich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil den Paragraph 217 im Strafgesetzbuch für nichtig erklärt hat“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar mit Blick auf das am Mittwochvormittag von den Karlsruher Richtern gefällte Urteil.
Ein 2015 erlassener Gesetzentwurf hatte eine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Dagegen hatten Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und schwer kranke Menschen vor dem Verfassungsgericht geklagt und jetzt Recht bekommen.
„Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klar gemacht, dass der Gesetzgeber das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben gemäß Paragraph 2 des Grundgesetzes achten muss“, stellt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion fest. „Ich freue mich sehr über diesen Urteilsspruch.“

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Sie habe schon 2015 im Bundestag gegen den Gesetzentwurf gestimmt. „Ich war und bin der Meinung, dass der nun gekippte Paragraph 217 im Strafgesetzbuch die Beihilfe zur Selbsttötung durch den behandelnden Arzt quasi unmöglich gemacht hat.“ Dadurch wurden schwerstkranke Patientinnen und Patienten in der Stunde der Not allein gelassen. „Mit dem heutigen Tag erhalten Patienten und Ärzte Rechtssicherheit.“
Auch in der Bevölkerung gibt es – einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage von infratest dimap im Auftrag von Report Mainz zur Folge – eine hohe Zustimmung für Sterbehilfe. Mehr als zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) lehnten den Strafrechtsparagraphen 217 ab. Gar 81 Prozent befürworteten ausdrücklich, dass es Ärzten möglich sein sollte, Schwerstkranke beim Suizid zu unterstützen.