Gefahr aus Dusche und Hahn

Legionellen können beispielsweise beim Duschen durch feinste Wassertropfen eingeatmet werden.
Legionellen können beispielsweise beim Duschen durch feinste Wassertropfen eingeatmet werden. Foto: djd/Minol/Getty Images/KatarzynaBialasiewicz

Ratgeber Gesundheit: So lassen sich Legionellen vermeiden

(djd). Unsichtbar, doch höchstgefährlich: Legionellen, stäbchenförmige Bakterien, kommen in geringer Konzentration im Grundwasser vor und gelangen auf diese Weise unter Umständen in die Trinkwasseranlagen. Vermehren sie sich dort, können sie schwerwiegende Krankheiten hervorrufen. „Vor allem in den warmen Monaten herrschen optimale Bedingungen für die Vermehrung der Bakterien, weil jetzt das Trinkwasser in den Leitungen steht, während die Hausbewohner im Urlaub entspannen“, erklärt Matthias Bär, Produktmanager für Immobilienwirtschaft bei Minol.

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Sämtliche Hähne mehrere Minuten lang aufdrehen

Ahnen die Hausbewohner nach der Rückkehr aus dem Urlaub davon nichts und atmen die Bakterien beispielsweise über dem Waschbecken oder unter der Brause ein, droht eine Infektion mit der Legionärskrankheit. Die Symptome reichen von Schüttelfrost, Fieber, Erbrechen und Gliederschmerzen bis hin zu einer Lungenentzündung, die unbehandelt zum Tod führen kann. Hausbewohner können diesen Gefahren vorbeugen. „Als Faustregel gilt: Wurde ein Wasserhahn über einen längeren Zeitraum nicht benutzt, sollte man die abgestandene Flüssigkeit in den Rohren austauschen. Dazu sämtliche Hähne in Küche und Bad mehrere Minuten lang aufdrehen“, empfiehlt Matthias Bär. Danach sollte man am besten gut durchlüften. Wurde die Heizung während des Urlaubs abgeschaltet, sollte diese zuerst wieder aktiviert und das Warmwasser auf mehr als 60 Grad Celsius erhitzt werden, um die Bakterien möglichst abzutöten.

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Vermieter müssen Anlagen alle drei Jahre untersuchen lassen

Gemäß Trinkwasserverordnung sind Vermieter prinzipiell dazu verpflichtet, die Anlagen zur Warmwasserversorgung alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen. Gebäudeeigentümer und Verwalter dürfen die Legionellenprüfung nicht selbst vornehmen, mit der Abwicklung sind akkreditierte Dienstleister zu beauftragen. Mehr Informationen dazu gibt es beispielsweise unter www.minol.de/legionellenpruefung. Der Dienstleister entnimmt die Trinkwasserproben, berücksichtigt dabei alle Vorschriften zu Transport und Temperatur, koordiniert die beteiligten Parteien wie etwa die Labore und übermittelt dem Vermieter nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis.