Katastrophenfall: Das ändert sich jetzt

Coronavirus Bayern Katastrophenfall
In Bayern gilt ab sofort der Katastrophenfall

In Bayern gilt ab sofort der Katastrophenfall. Schulen und Kindergärten sind ja bereits ab sofort geschlossen. Auf einer Pressekonferenz (16.03.2020) teilte Ministerpräsident Markus Söder jetzt alle weiteren Maßnahmen mit.

Maßnahmen gegen das Coronavirus werden ausgeweitet

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden die Maßnahmen in ganz Bayern verstärkt. Das hat am Morgen Ministerpräsident Dr. Markus Söder angeordnet.
Oberstes Ziel ist nach wie vor der Schutz der Bevölkerung und besonders gefährdeter Risikogruppen. Dazu gehören ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangere. Diese gilt es zu schützen. Denn häufig zeigen z.B. junge oder gesunde Personen wenige Symptome und sind dennoch ansteckend. Derzeit gibt es keinen Impfstoff oder ein Medikament gegen das Coronavirus.
Darum wurden nun „einschneidende Maßnahmen“ angeordnet, so der Ministerpräsident. Zum Teil treten diese ab sofort in Kraft.

Die sozialen Kontakte, so der Ministerpräsident, müssen ausgedünnt werden auf ein notwendiges Maß. Darum wird das öffentliche Leben heruntergefahren. So soll das Risiko zur Ansteckung gemindert und die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden. Auf diese Weise will man dafür sorgen, dass das Gesundheitssystem im Ernstfall leistungsfähig ist und bleibt.
Der Ministerpräsident bittet um Zusammenhalt und darum, Rücksicht zu nehmen. Die Bevölkerung soll weiter Ruhe bewahren, aber das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.

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1. Ab sofort wird der Katastrophenfall in ganz Bayern ausgerufen:
Das hat den Vorteil, dass umfangreiche Möglichkeiten für Behörden zur Verfügung stehen und notwendige Strukturen zur Steuerung hochgefahren werden können (klare Steuerung, Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten).
Finanzielle Bewältigung: Es wird weitere finanzielle Unterstützungen auf Landesebene geben – sowohl für die Medizin als auch für die Wirtschaft. Hierfür soll ein Sondervermögen von bis zu 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die jetzigen Maßnahmen gelten zum Teil für 14 Tage:

2. Das öffentliche Leben wird heruntergefahren:
Das bedeutet keine Ausgangssperre (derzeit). Die Bürgerinnen und Bürger sollen aber gründlich überlegen, ob bzw. wieso man aus dem Haus geht und welchen Kontakt man hat. Die Menschen sollen weiterhin auf die Arbeit gehen und wo es möglich ist im Homeoffice arbeiten. Finanzielle Nachteile soll es für Angestellte nicht geben (Lohnfortzahlungen).

– Der Einzelhandel wird eingeschränkt ab Mittwoch, 18.03.2020:
– Alles schließt, außer Geschäfte der alltäglichen Versorgung der Bevölkerung: Lebensmittelhandel, Banken, Getränkemärkte, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sanitätshäuser, Post, Tankstellen, Onlinehandel, Drogerien, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Reinigungen.
– Die Ladenöffnungszeiten von Geschäften für die alltägliche Versorgung werden ausgeweitet: werktags bis 22 h geöffnet, am Sonntag 12 – 18 Uhr
– Die Versorgung der Bevölkerung ist gewährleistet. Hamsterkäufe sind nicht nötig!

– Veranstaltungen sind generell nicht mehr erlaubt (zunächst bis Ende der Osterferien), außer im unmittelbaren privaten Umfeld.

–  Freizeiteinrichtungen schließen ab Dienstag, 17.03.2020: Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Bars, Spielhallen, Theater, Bordelle, Museen, Stadtführungen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen, Tierparks, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Jugendhäuser und Musikschulen, Vereinsräume, Bibliotheken.

– Einschränkungen für die Gastronomie ab Mittwoch, 18.03.2020:
Nur noch Speiselokale bzw. Betriebskantinen („wo Speisen verabreicht werden“) bleiben geöffnet – mit eingeschränkten Öffnungszeiten: 6- 15 Uhr
– Im Lokal: 1,5 Meter Abstand zwischen Menschen, max. 30 Personen in einer Lokalität
– Nach den Öffnungszeiten: Verkauf „To Go“, Auslieferung, Drive-In

– Bayerns Außengrenzen werden geschlossen:
Deutsche können zurück, Berufspendler können weiter
verkehren, Waren und Lieferketten bleiben erhalten = keine Restriktionen für Güterverkehr! Bayer. Grenzpolizei kontrolliert an den Grenzen

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Der Katastrophenfall betrifft auch den medizinischen Bereich:

– Notfalltelefonnummern werden personell verstärkt + Gesundheitsämter
– Testkapazitäten verstärkt
– Krankenhäuser: Pandemiepläne werden gemacht, freie Kapazitäten vorgehalten
– alle Kliniken: Rehakliniken und allgemeine Praxen
– Unikliniken: Forschung tritt für die Versorgung zurück
– Medizinstudenten und ältere Ärzte und Ärzte in Elternzeit werden akquiriert
– Schutzschirm für alle Bayer. Krankenhäuser (Abrechnung, wirtschaftliches Weiterarbeiten)
– Für alle Atemgeräte in Praxen etc. gilt eine Meldepflicht/Koordinationspflicht

3. Wirtschaft: Umsatzeinbußen abfedern
– Bundesland Bayern wird sich um Unternehmen kümmern
– erste Steuerungsgruppe mit der Wirtschaft
– Massive Steuerstundungen ohne Zinszahlungen
– Bayerischer Schutzschirm → Ziel: Liquidität erhalten

1) Lfa Förderbank, Bürgschaftsrahmen von bis zu 500 Mio. Euro, Ausfallbürgschaften werden erhöht auf 80-90%
2) Bayernfonds: Mittelstand, Staat wird zwischenzeitlich am Betrieb beteiligt, Betrieb geht weiter
3) Soforthilfe für Betriebe, die unmittelbar in Not geraten
(Gastronomie, Tourismus, Handel, Kulturschaffende): Soforthilfe von 5.000 – 30.000 € pro Unternehmen, kann unbürokratisch abgerufen werden

Gesamtpaket (Wirtschaft und Medizin): bis zu 10 Milliarden Euro reserviert
Weiteres: Schuldenbremse aussetzen; Maximaler Einsatz für größtmöglichen Schutz

– Alle staatlichen Ressourcen konzentrieren sich auf dieses Thema
– Betriebe können sich bei Fragen an Hausbanken wenden!

– Kommunalwahlen – bei Stichwahlen:
Ausschließlich per Briefwahl, betroffene Kommunen werden angewiesen Briefwahl-Unterlagen ohne Anforderung der Bürger an alle Wahlberechtigten zu schicken.
– Der ÖPNV bleibt vorerst unverändert.