Nur noch mit aktueller Gesundheitskarte zum Arzt

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Elektronische Gesundheitskarten (eGK) der ersten Generation verlieren ab Januar 2019 ihre Gültigkeit und werden in den Arztpraxen abgewiesen.

Daher sollten Patienten vor einem Arztbesuch überprüfen, ob sie die aktuelle, zuletzt von ihrer Krankenkasse zugeschickte Karte der zweiten Generation zur Hand haben. „Alle unsere Versicherten haben diese Karten bereits per Post erhalten“, so Rene Oppel von der AOK in Schweinfurt.

Wer mehrere Gesundheitskarten zu Hause hat und sich nicht sicher ist, welche davon aktuell ist, kann sich an der Kennzeichnung oben rechts auf der Karte orientieren. „Die neuen Versionen sind mit der Abkürzung G2 oder G2.1 gekennzeichnet. Wenn die Karte dagegen den Aufdruck G1 trägt, kann sie ab Januar nicht mehr verwendet werden“, so Rene Oppel. Das gelte auch, wenn das aufgedruckte Ablaufdatum noch nicht erreicht ist.

Auf der sicheren Seite: Elektronische Gesundheitskarten, die rechts oben mit G2 oder G2.1 gekennzeichnet sind, werden in Arztpraxen problemlos akzeptiert. Urhebervermerk: AOK Bayern

Ein Teil der alten G1-Gesundheitskarten hatte bereits im Oktober 2017 seine Gültigkeit verloren. „Jetzt sind auch die Karten der sogenannten „Generation 1 Plus“ betroffen. Sie tragen ebenfalls die Aufschrift G1. „Wenn Versicherte die neue Karte der zweiten Generation nicht mehr finden, hilft ein Anruf der Krankenkasse weiter“, rät Rene Oppel. Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Teil der Telematik-Infrastruktur, mit der die Akteure des deutschen Gesundheitswesens vernetzt werden. Neben einem Online-Abgleich der Versicherten-Stammdaten, der bereits in vielen Praxen stattfindet, sind weitere Funktionen wie die Speicherung von Notfalldaten und eines elektronischen Medikationsplans auf der Karte geplant.