Der beste Blick auf Kopf- und Nackenhaut

Da Friseur*innen den besten Blick auf Kopfhaut und Nacken haben, können sie auf mögliche Hautveränderungen aufmerksam machen. Foto: djd/www.schauthin-hautkrebs.de/iStockphoto/dragana991

Friseur*innen als heimliche Helfer*innen bei der Krebsfrüherkennung

(djd). Endlich runter mit der Haarpracht. Nach zweieinhalb Monaten Zwangspause durften Anfang März 2021 die Friseursalons in Deutschland wieder öffnen. Zu normalen Zeiten gehen Menschen hierzulande etwa fünf- bis siebenmal pro Jahr zum Haareschneiden. Was die meisten nicht wissen: Ein Friseurbesuch kann zu mehr führen als nur zu einem professionellen Haarschnitt. Da Friseur*innen den besten Blick auf Kopfhaut und Nacken haben, können sie ihre Kund*innen auf Hautveränderungen aufmerksam machen. Diese Stellen sind auch mit einem Spiegel schwer einzusehen. In Australien und in den USA werden laut Medienberichten bereits entsprechende Schulungen für Friseur*innen angeboten. Wichtig: Wenn etwas verdächtig erscheint, sollte ein Hautarzt oder eine Hautärztin aufgesucht werden.

Mit der ABCDE-Regel schwarzen Hautkrebs früh erkennen

Die Initiative #scHAUThin hat sich die Aufklärung zum Thema Hautkrebsvorsorge und den Nutzen der Früherkennung auf die Fahnen geschrieben. Mehr Infos findet man unter www.schauthin-hautkrebs.de und bei Facebook und Instagram unter @scHAUThin.hautkrebs. Eine gute Möglichkeit, gefährliche Stellen und den schwarzen Hautkrebs früh zu erkennen, ist die sogenannte ABCDE-Regel: A = Asymmetrie. Weist einer der Hautflecken eine „untypische“ Form auf, ist dies ein klassisches Indiz für Untersuchungsbedarf. B = Begrenzung. Ist diese bei Hautflecken nicht klar, sondern verwaschen und/oder uneben, sollte man das ebenfalls überprüfen lassen. C = Color. Hier ist die Farbe ausschlaggebend: Bei einer unregelmäßigen Färbung eines Hautflecks sollte der Hautarzt oder die Hautärztin aufgesucht werden. D = Durchmesser. Ist der Hautfleck größer als fünf Millimeter, sollte man ihn in der Arztpraxis checken lassen. E = Evolution. Wer eine Veränderung des Hautflecks bemerkt, sollte dies ebenfalls sofort vom Hautarzt oder der Hautärztin überprüfen lassen.

Alle zwei Jahre Anspruch auf Screening

Generell sollte man beim Thema Hautkrebs immer achtsam sein. Warum also nicht den Friseur oder die Friseurin beim nächsten Mal fragen, ob er oder sie nicht einmal genauer hinschauen kann. Daneben kann man zu Hause auch selbst aktiv werden und aufmerksam hinsehen. Wer bei sich selbst, bei Familienmitgliedern oder Freund*innen Auffälligkeiten entdeckt, sollte den Hautarzt oder die Hautärztin aufsuchen beziehungsweise anderen Menschen zum Besuch einer Hautarztpraxis raten. Ab dem 35. Lebensjahr hat jeder gesetzlich oder privat Versicherte in Deutschland alle zwei Jahre Anspruch auf ein ärztliches Hautkrebsscreening.