AOK weist Vorwürfe zurück

Symbolbild

Vergütungsstreit – die AOK weist Vorwürfe der bayerischen Zahnärzte deutlich zurück. Keine Einschränkungen für AOK-Patienten.

Die AOK Bayern hat die massiven Vorwürfe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) zum Streit über die aktuellen Vergütungsverhandlungen deutlich zurückgewiesen: „Die gesetzlichen Vorgaben sehen für 2023 eine maximale Anhebung der Vergütung um 2,7 Prozent vor. Dies hat auch das unabhängige Landesschiedsamt jetzt bestätigt. Die AOK Bayern erfüllt mit der Anhebung vollumfänglich ihre vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen“, betont Frank Dünisch, Direktor bei der AOK in Schweinfurt.

Nun sei es Aufgabe der KZVB, ihrer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtung nachzukommen und die zahnärztliche Versorgung der AOK-Versicherten in Bayern sicherzustellen. „Mit den unzutreffend zugespitzten Äußerungen verunsichert die KZVB Patienten und Zahnärzte“, kritisiert Frank Dünischund ergänzt: Wir gehen davon aus, dass unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte inSchweinfurt und auch in den Landkreisen Schweinfurt und Haßbergen ihre Patientinnen und Patienten uneingeschränkt behandeln.“ Beim Zahnarztbesuch benötigen Versicherte wie gewohnt nur ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf keinen Fall sollten Patienten Privatvereinbarungen zustimmen. Kosten für die zahnärztliche Behandlung dürfen nicht in Rechnung gestellt werden, es sei denn, Mehrkosten wurden nach Beratung frei gewählt, zum Beispiel für bestimmte Zahnfüllungen.