Freitag, 14. August 2026
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Mieterschutz

Durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigte Treppenstufen oder Türzargen müssen Mieter in der Regel auf eigene Kosten reparieren.

Dübellöcher gehören zum normalen Gebrauch einer Wohnung, sollten aber im Zuge von Schönheitsreparaturen zugespachtelt werden.

Durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigte Treppenstufen oder Türzargen müssen Mieter in der Regel auf eigene Kosten reparieren.