Freitag, 14. August 2026
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Lauschige Stunden auf dem Balkon - damit jeder Nachbar dies genießen kann, ist gegenseitige Rücksicht geboten.

Lauschige Stunden auf dem Balkon – damit jeder Nachbar dies genießen kann, ist gegenseitige Rücksicht geboten.

Die Lagerung von Getränken oder anderen Gegenständen auf dem Balkon ist gestattet - solange keine unangenehmen Gerüche gestehen und der äußere Eindruck nicht beeinträchtigt wird.