Corona Haßberge – Weitere Öffnungsschritte

Aktuelles zu Corona im Landkreis Haßberge. Bild von Engin Akyurt auf Pixabay

Weitere Öffnungsschritte wurden durch das Gesundheitsministerium genehmigt. Aufgrund der seit dem 13.05. unter 100 gesunkenen Sieben-Tages-Inzidenz und des stabilen Rückgangs auf heute 64,0 (RKI- Wert Stand: 18. Mai, 0.00 Uhr) hat das Gesundheitsministerium die Allgemeinverfügung für weitere Öffnungen im Landkreis Haßberge genehmigt. 

Folgende Erleichterungen treten in Kraft:

Ab Mittwoch, den 19. Mai 2021:

  • Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
  • Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privaten genutzten Grundstücken ist erlaubt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bleiben sowohl geimpfte und genese Personen bei der Ermittlung der Teilnehmer unberücksichtigt. Auch Kinder unter 14 Jahren, die zu diesen Hausständen gehören, stehen für die Gesamtzahl außer Betracht.
  • Einzelhandel

Im Einzelhandel ist das Einkaufen nach Terminvereinbarung (Click & Meet) jetzt auch ohne negativen Coronatest möglich.

  • Alle körpernahen Dienstleistungen sind zulässig mit vorheriger Terminreservierung. Die Testpflicht entfällt.
  • Außerschulische Bildung, Musikschulen und Fahrschulen
  • Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsowie der Erwachsenenbildung sind in Präsenzform zulässig.
  • Instrumental- und Gesangsunterrichtdürfen als Einzelunterricht in Präsenzform stattfinden, Mindestabstand 2 Meter und Maskenpflicht (soweit und solange es das aktive Musizieren zulässt).
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • In Kindertagesstätten weicht der Notbetrieb ab Mittwoch einem eingeschränkten Regelbetrieb, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
  • An allen Schularten und Jahrgangsstufen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, sonst Wechselunterricht.

Ab Donnerstag, den 20. Mai 2021 unter Beachtung der entsprechenden Rahmenkonzepte:

  • Außengastronomie

Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

  • Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos

Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis (vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis) wird zugelassen.

  • Sport

Kontaktfreier Sport ist mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten möglich; unter freiem Himmel auch in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.

Zusätzlich ist Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen (vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis) erlaubt.

Ab Freitag, den 21. Mai 2021 unter Beachtung der entsprechenden Rahmenkonzepte:

  • Übernachtungsangebote

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken werden zugelassen. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis (vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis) verfügen.

  • Tourismus

Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung eines Testnachweises (vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis) für Kunden wird zugelassen.

  • Musik

Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, werden zugelassen.

Die entsprechenden Rahmenkonzepte des Gesundheitsministeriums sind zu beachten. Folgende sind bereits verfügbar:

Die Rahmenkonzepte zu Beherbergung, touristischen Dienstleistungen, Bädern sowie zu Laienmusik und Amateurensembles werden rechtzeitig auf der Verkündigungsplattform bekannt gemacht.

Quelle Landratsamt Haßberge