Samstag, 15. August 2026
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Um einer Legionelleninfektion vorzubeugen, sind Gebäudeeigentümer und Verwalter dazu verpflichtet, die Warmwasserversorgung alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Um einer Legionelleninfektion vorzubeugen, sind Gebäudeeigentümer und Verwalter dazu verpflichtet, die Warmwasserversorgung alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen.